Gesetzliche Krebsvorsorge

Die Krebsvorsorge dient der Früherkennung einer Krebserkrankung in einem heilbaren Stadium. Eine bösartige Neubildung im Körper des Menschen wird im Allgemeinen als Krebs oder Tumor bezeichnet.

Krebs kann grundsätzlich überall im Körper – abhängig vom individuellen Krebsrisiko – auftreten. Je nach Körperregion beziehungsweise Organ sollten zur Früherkennung einer Krebserkrankung regelmäßige Kontrolluntersuchungen vorgenommen werden.

Die Krebsvorsorge - ab dem 35. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Hautkrebs. Die folgenden Untersuchungen werden alle 2 Jahre durchgeführt:

  • Gezielte Anamnese
  • Inspektion der Haut

Die Krebsvorsorge - ab dem 50. Lebensjahr - dient zusätzlich der Früherkennung des Enddarmkrebses (Kolorektales-Karzinom). Es werden folgende Untersuchungen jährlich durchgeführt.

  • Rektale Abtastung
  • Stuhluntersuchung auf okkultes Blut

Ab dem 55. Lebensjahr kann wahlweise eine Koloskopie (alle 10 Jahre) oder eine Stuhluntersuchung auf okkultes Blut (alle 2 Jahre) durchgeführt werden.

Ihr Nutzen

Die Krebsvorsorge ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Krebserkrankungen, so dass sie rechtzeitig behandelt werden können.

Zur Optimierung Ihrer Krebsvorsorge bieten wir Ihnen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse ergänzen.